Das Betreten der Steganlage und das Benutzen der Boote geschehen auf eigene Gefahr und Verantwortung.
Die Sicherheitsbestimmungen sind im Schulungslokal aufgehängt und für alle Benutzer verbindlich zu beachten. Während des Aufenthalts im und auf Wasser besteht generelle Schwimmwestenpflicht.
Verantwortlich und weisungsberechtigt ist der jeweilige Instruktor der sms zürichsee AG. Er ist verantwortlich für das Boot und die Besatzung. Somit ist jeder Teilnehmende verpflichtet, den Anordnungen des Instruktors Folge zu leisten. Bei nicht beachten der Sicherheitsbestimmungen und Anweisungen der Instruktoren, können diese Personen vom Fahrbetrieb ausgeschlossen werden. Bereits bezahlteEinheiten verlieren dann ihre Gültigkeit.
Es besteht kein Anspruch gegenüber der sms zürichsee AG.
Alle Preise sind Barpreise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, die sofort zu entrichten sind.
Das Angebot der sms zürichsee AG beinhaltet diverse Abonnemente mit jeweils unterschiedlicher Anzahl Einheiten. Je grösser das Abonnement, desto niedriger der Preis pro Einheit. Einheiten, welche das gewählte Abonnement überschreiten, werden zum Preis einer Einzeleinheit verrechnet, sollte nach der letzten Abonnement-Einheit und vor Antritt der folgenden Einheit kein weiteres Abonnement gelöst werden.
Um von ermässigten Angeboten profitieren zu können, ist ein Ausweis (Personal-, Schüler- oder Studentenausweis) vorzulegen. Ohne Vorlage besteht kein Anspruch aufErmäßigung.
Wenn du eines unserer Angebote buchst, schliesst du mit der sms zürichsee AG einen Vertrag ab.
Jede Buchung wir per Mail bestätigt.
3.1 Fahrschule
Als Bestätigung gilt der Erhalt der ersten Rechnung (ausgewähltes Abonnement, einmalige Zusatzkosten, o.ä.) welche mit der Buchung der ersten Einheit per sofort zu begleichen ist.
Das Nichtbezahlen dieser Rechnung gilt nicht als Abmeldung oder Stornierung der Buchung.
Gruppenunterricht-/kurse können gebucht werden, wenn sich mehrere Personen zusammen für die gleichen Termine einschreiben. Sollte einer der Personen eine Lektion nicht antreten können, so wird ihm diese aus administrativen Gründen trotzdem verrechnet.
3.2 Wassersport
Als Bestätigung gilt der Erhalt der Rechnung (ausgewähltes Abonnement), welche mit der Buchung der ersten Einheit per sofort zu begleichen ist.
Das Nichtbezahlen dieser Rechnung gilt nicht als Abmeldung oder Stornierung der Buchung.
3.3 Vermietung
Als Bestätigung gilt der Erhalt der Rechnung (Mietdauer gemäss Absprache), welche per sofort zu begleichen ist.
Das Nichtbezahlen dieser Rechnung gilt nicht als Abmeldung oder Stornierung der Buchung.
4.1 Fahrschule
Online-Buchungen von Einheiten sind erst nach Erhalt der erste Rechnung erlaubt und werden jeweils automatisch an die hinterlegte Mailadresse bestätigt.
Sie sind persönlich und dürfen nur für sich selber getätigt werden.
4.2 Wassersport
Online-Buchungen von Einzel-Einheiten können vor Ort in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.
Online-Buchungen von Einheiten aus einem Abonnement sind erst nach Erhalt der Rechnung erlaubt und werden jeweils automatisch an die hinterlegte Mailadresse bestätigt.
Sie sind persönlich und dürfen nur für sich selber getätigt werden.
4.3 Vermietung
Buchungen von Einheiten sind nur telefonisch möglich und werden per Mail bestätigt.
Eine bestätigte Buchung kann nur bis max. 48 Stunden (Fahrschule und Vermietung) und 24 Stunden (Wassersport) vorher umgebucht oder storniert werden, wobei eine Bearbeitungsgebühr von
a) CHF 30.00 für Segel-/Motorbootlektionen (Fahrschule)
b) CHF 20.00 pro Einzel-, CHF 40.00 pro Doppel- und CHF 80.00 pro Gruppensession (Wassersport)
c) 20% der Kosten für die gebuchte Mietdauer (Mietboote)
erhoben wird.
Wird eine Buchung nicht innerhalb genannter Frist storniert, so fallen die gesamten Kosten an (Ausnahmen unter Punkt 7).
Wenn der Teilnehmende zum gebuchten Termin nicht oder nicht rechtzeitig erscheint, verliert er den Anspruch auf die bestätigte Buchung und muss für die getätigte Buchung vollumfänglich aufkommen. Auch bei Krankheit und Unfall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Bei Stornierung durch die sms zürichsee AG (z. B. bei defektem Boot) wird die bezahlte Einheit auf das persönliche Kundenkonto gutgeschrieben.
Die Abmeldung von bestätigten Buchungen ist immer mit administrativem Aufwand verbunden. Je nach Zeitpunkt der Abmeldung wird der bezahlte Betrag unter folgenden Bedingungen erlassen oder zurückerstattet:
a) Mehr als 14 Tage vor Antritt der ersten Einheit: Rückerstattung des gesamten bezahlten Betrages
b) weniger als 14 Tage vor Antritt der ersten Einheit: Rückerstattung des bezahlten Betrages, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50% der Kurskosten.
c) weniger als 7 Tage vor Antritt der ersten Einheit: Rückerstattung der bezahlte Betrag, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 75% der Kurskosten.
7.1 Fahrschule
Die Ausfahrten finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Bei Witterungseinflüssen (Sturmwarnung/Blitzschlag) über dem Fahrgebiet entscheidet der Instruktor oder die Geschäftsleitung über die Situation vor Ort.
Beim Abbruch einer bereits begonnenen Einheit wird die restliche Zeit mit Übungen und Theorie im Lokal abgeschlossen.
Rückerstattungen/Kompensationen werden keine getätigt.
7.2 Wassersport
Die Ausfahrten finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Bei Witterungseinflüssen (Regen/Sturmwarnung/Blitzschlag) über dem Fahrgebiet entscheidet der Instruktor oder die Geschäftsleitung über die Situation vor Ort.
Eine bereits begonnene Einheit wird grundsätzlich fertig gefahren. Einheiten, welche wegen Witterungseinflüssen nicht gefahren werden können, werden mit einer neuen Buchung kompensiert.
Rückerstattungen werden keine getätigt.
7.3 Vermietung
Die Ausfahrten finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Bei Witterungseinflüssen (Regen/Sturmwarnung/Blitzschlag) über dem Fahrgebiet kann im Vorfeld und in Absprache mit der sms zürichsee AG kostenlos ein neuer Termin vereinbart werden.
Ausfahrten, welche wegen Witterungseinflüssen vorzeitig abgebrochen werden müssen, werden nach effektiver Dauer gemäss aktueller Preisliste verrechnet. Rückerstattungen werden keine getätigt.
Die Anmeldung und Koordination zur praktischen Prüfung und damit verbundene Modalitäten übernimmt das Büro der sms zürichsee AG und wir gemäss aktueller Preisliste (Zusatzkosten) verrechnet.
Alle ausgeliehenen Gegenstände (Wasserski, Wakeboard, Westen, Anzüge, etc…) sind vom Ausleiher sorgfältig zu behandeln. Die ausleihende Person hinterlegt ein Depo und entrichtet die Leihgebühr für den entsprechenden Artikel. Bei Verlust ist der Wiederbeschaffungswert zu entrichten. Bei Beschädigung ist die Wiederherstellung (Ersatzteile, Lohnkosten) vom Ausleiher zu entrichten.
Von der sms zürichsee AG entgeltlich oder unentgeltlich geliehene Ausrüstungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln und zum vereinbarten Zeitpunkt im Lokal abzugeben. Bei Schäden durch fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln haftet der Mietende für den Zeitwert der Mietsache. Gibt der Mietende den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurück, kann eine verhältnismässige Nachgebühr von ihm erhoben werden.
Die sms zürichsee AG übernimmt keine Garantie für den Erfolg einer Prüfung oder den Erfolg bei der Ausführung der Funsportarten.
Auf alle Artikel und Produkte gewähren wir die vom Hersteller angegebene Garantie. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware, bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, vor.
Die teilnehmende Person bestätigt der sms zürichsee AG gesund zu sein und 15 Minuten in tiefem Wasser schwimmen zu können. Bei gesundheitlichen Problemen, Allergien oder mangelnden Schwimmkenntnissen ist die sms zürichsee AG vor Antritt der Einheit schriftlich zu Informieren.
Schäden, welche durch grob fahrlässiges oder gar vorsätzliches Verhalten von Benutzern an den Booten entstehen, werden dem Verursacher in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Für persönliches Eigentum sowie für persönliche Sach- und Unfallschäden wird keine Haftung übernommen.
Eltern haften für ihre Kinder.
12.1 Fahrschule
Der Fahrschüler schliesst durch die sms zürichsee AG für die Ausbildungszeit eine einmalige Nautische Versicherung (AXA Versicherungen AG) ab, deren Kosten ab der ersten Lektion fällig sind. Die Kosten durch Beschädigungen am Schul- oder anderen Booten, Steganlagen und Personen sind somit abgedeckt.
12.2 Wassersport
Jede Art von Versicherung ist Sache der teilnehmenden Person.
12.3 Vermietung
Die Mietboote sind haftpflichtrechtlich für Drittschaden versichert. Zusätzlich ist jedes Boot vollkaskoversichert. Der Mieter trägt, ausser bei Sturmschäden, den Selbstbehalt von CHF 1'000.00. Die sms zürichsee AG verfügt über eine zusätzlicheVersicherung, die den am Seil gezogenen Wasserskifahrer versichert.
Fahrlässig verursachte Schäden:
Der Mieter ist verpflichtet Schäden an Personen oder Sachen in Zusammenhang mit der Benutzung des Bootes zu erstatten, sofern der Mieter nicht beweisen kann, dass er/sie alles unternommen hat, den Schaden zu vermeiden.
Mutwillige Schäden, die durch unsachgerechtes Manövrieren, unzulässige Fahrtmanöver sowie bei Fahrten trotz Sturmwarnung entstehen sind vom Mietenden vollumfänglich zu übernehmen.
Schäden an den Schrauben (Propeller) bei Befahren von Untiefen sind nicht versichert und müssen vom Mieter übernommen werden.
12.4 Events
Jede Art von Versicherungen ist Sache der teilnehmenden Person.
Der Kunde der sms zürichsee AG ist hiermit informiert, dass seine im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnen persönlichen Daten gemäss den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes verarbeitet werden.
Die AGB können von allen Kunden der sms zürichsee AG jederzeit eingesehen werden.
Änderungen sind ohne vorherige Ankündigung durch die sms zürichsee AG möglich.
Gerichtsstand ist Zürich. Es gilt ausschliesslich das Schweizer Recht.
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